Rechtsschutz

Rechtsschutzantrag

Checkliste für Rechtsschutzfälle

dbb Rahmenrechtsschutzordnung

Individuelle Rechtsberatung und Rechtsschutz

Mitglieder des Berufsschullehrerverbandes Niedersachsen haben Anspruch auf individuelle Rechtsberatung und auf Rechtsschutz in allen dienstlichen Angelegenheiten. Für unsere Mitglieder im Ruhestand gilt das für Angelegenheiten in Bezug auf Altersversorgung und Beihilfe. Wir beraten unsere Mitglieder aber auch allgemein, wenn bestimmte Sachverhalte im Bereich des Dienstrechts, der Besoldung oder der Beihilfe rechtlich umstritten sind. Individuelle Rechtsberatung und Rechtsschutz erhalten unsere Mitglieder auf entsprechenden Antrag, der an die Geschäftsstelle des Berufsschullehrerverbandes Niedersachsen oder ausnahmsweise direkt an den Referenten für Rechtsschutzangelegenheiten zu richten ist, Dabei unterstützt uns das Dienstleistungszentrum Nord des Deutschen Beamtenbundes, in dem fachlich versierte Rechtsanwälte tätig sind. Auf diese Weise können wir gewährleisten, dass unsere Mitglieder stets gut betreut und falls notwendig vor Gericht gut vertreten werden.

Umfang

Der individuelle Rechtsschutz des BLVN auf Grundlage der dbb Rahmenrechtschutzordnung gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Der individuelle Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Darunter fallen auch die Funktionen als Mitglied eines Personalrates, als Gleichstellungsbeauftragte oder als Vertrauensperson für Schwerbehinderte. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst somit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Er umfasst auch Probleme des Sozialrechts, falls diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder im Zusammenhang mit Dienstunfällen. In disziplinarrechtlichen Angelegenheiten sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren ist Rechtsschutz möglich, wenn ein unmittelbarer dienstlichen Bezug vorhanden ist.

Beantragung

Der Rechtsschutz setzt einen Rechtsschutzantrag beim BLVN voraus. Vom BLVN erhalten Sie ein entsprechendes Antragsformular. Bitte geben Sie eine aussagekräftige schriftliche Beschreibung zum Sachverhalt. Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen, in Kopie übermitteln. Das gesammelte Material wird seitens des BLVN an das zuständige Dienstleistungszentrum Nord des dbb weiter gereicht.

Durchführung

Die Durchführung des Rechtsschutzes erfolgt über die Juristen des des Deutschen Beamtenbundes. Nach dem Eingang der Rechtsschutzunterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum Nord des dbb Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung und fehlende Unterlagen werden angefordert. Dann beginnt die Beratung. Sofern der Rechtsschutzfall in einen Verfahrensrechtsschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken in Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, so dass Sie jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind. Für den Fall eines drohenden Fristablaufs, können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit dem BLVN auch kurzfristig an das Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten.

Einschränkungen des Rechtsschutzes

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz, ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung des dbb. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Die Rechtsschutzdurchführung wird versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitische Ziele entgegenstehen. Rechtsschutz wird nur gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsschutzfalles die Mitgliedschaft des Einzelmitgliedes bestanden hat. Erlangt das Einzelmitglied von der Entstehung des Rechtsschutzanliegens erst nach seinem Beitritt Kenntnis, so kann für die Gewährung von Rechtsschutz der Zeitpunkt der Kenntnisnahme als maßgeblich herangezogen werden.

Kosten

Der beschriebene Rechtsschutz durch den dbb ist für BLVN-Mitglieder kostenlos. Der dbb übernimmt grundsätzlich die notwendigen Kosten und Kostenvorschüsse für die Führung des Verfahrens. Zu den notwendigen Kosten gehören gegebenenfalls auch die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts. Die Sachverständigenkosten werden vom dbb übernommen, wenn sie auf einen gerichtlichen Beweisbeschluss oder auf eine gerichtliche Beweisanordnung zurückzuführen sind. Gutachterkosten werden vom dbb getragen, wenn sie erforderlich sind.

Schlussbemerkung

Die hier dargestellten Hinweise zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz geben einen groben Überblick über Art, Inhalt und Umfang der Rechtsschutzdurchführung. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Zusammenspiel der dbb-Satzung und der dbb Rahmenrechtschutzordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie den Regelungen des BLVN.

Dr. Gerhard Over