Diensthaftpflicht

Diensthaftpflichtversicherung

Der Berufsschullehrerverband Niedersachsen hat die Mitglieder gegen berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen der Tätigkeit als Lehrkraft durch eine Diensthaftpflichtversicherung bei der Deutschen Beamtenversicherung AG in Wiesbaden abgesichert.

Die Prämien für diese Versicherung sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Der Leistungspflicht des Versicherers unterliegen Ersatzansprüche aus Amtpflichtsverletzungen, bei denen ein Mitglied bei Ausübung des Dienstes Schäden an Personen oder Sachen grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Höchstersatzleistungen je Schadenereignis sind derzeit:

  • 5.000.000 € für Personen- und/oder Sachschäden
  • 50.000 € für Vermögensschäden
  • 50.000 € für das Abhandenkommen von Schlüsseln
  • 5.000 € für Schäden am Eigentum der Schule

Was ist im Schadensfall zu tun?

Bitte benachrichtigen Sie beim Eintritt eines Schadenfalles die Geschäftsstelle des BLVN. Bitte reichen Sie einen formlosen, aber möglichst genauen Bericht des Schadensherganges und entsprechende Belege ein, damit wir die Versicherungsgesellschaft zur baldigen Regelung des Falles veranlassen können.