16. Oktober 2023

Widersprüche im Hinblick auf amtsangemessene Alimentation

Auf Grund der Hinweise auf den Besoldungs- und den Versorgungsabrechnungen und des NBB empfehlen wir dringend Widerspruch gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen in Bezug auf

 

- die Höhe der jeweiligen Alimentation

- die Berechnung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind (falls zutreffend) und

- die Ruhegehaltsberechnung nach begrenzter Dienstfähigkeit (falls zutreffend)

 

Dafür können die vom Niedersächsischen Beamtenbund (NBB) entworfenen Musterwidersprüche genutzt werden. Diese haben wir bereits Anfang September per Mail an unsere Mitglieder verschickt.
Wir empfehlen dringend vor Jahresende tätig zu werden, um mögliche eigene Rechte zu wahren. Der jeweilige Widerspruch muss zwingend noch in diesem Jahr erfolgen, auch wenn Sie dieses in den vergangenen Jahren bereits vorgenommen und den Hinweis erhalten haben, dass eine erneute Antragstellung nicht erforderlich sei. Hintergrund dieser Empfehlung ist vorrangig neue Gesetzeslage aus dem September 2022, die nunmehr einen erneuten und zusätzlichen Widerspruch erforderlich macht.

Falls bei Ihnen die Vordrucke nicht mehr vorliegen, können Sie diese in der Geschäftsstelle per Email an info@blv-nds.de anfordern.