23. Juni 2022

Personalvertretung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den vergangenen Wochen wurde insbesondere aus den Personalräten hinaus der Wunsch dahingehend geäußert, die Anwendbarkeit des § 121 Abs. 4 NPersVG über den 30.06.2022 hinaus zu verlängern. Wir als NBB haben diese Forderung wiederholt an die verantwortlichen Stellen getragen und in der vergangen Woche nochmals konkret an das Innenministerium gegeben.

Leider müssen wir mitteilen, dass es eine Verlängerung der Regelung über den 30. Juni 2022 hinaus nicht geben wird. Dies bedeutet, dass u.a. Personalratssitzungen dann nicht mehr in hybrider Form stattfinden können. Wir bitten darum, diese Information dringend an die Kolleginnen und Kollegen vor Ort weiterzugeben!

Das Ministerium hat uns heute mitgeteilt, dass es für eine Verlängerung keine rechtlichen Grundlagen mehr gäbe. Es laufen sämtliche Regelungen bzgl. der pandemischen Lage aus, bzw. sind bereits ausgelaufen, sodass diese Norm nicht mehr „alleine“ bestehen kann. Eine Gesetzesänderung aus pandemischen Gründen kommt nicht in Betracht, da klarer Politischer Wille war, dass die Regelung befristet ist und eine Ausnahme darstellt. Auch die steigenden Infektionszahlen ändern derzeit nichts an dieser Bewertung.

Wir haben deutlich darauf hingewiesen, dass wir diese Entscheidung sehr kritisch sehen und bedauern. Zugleich haben wir aber bereits darauf hingewiesen, dass der NBB im Rahmen einer von uns angestrebten Novellierung NPersVG die Schaffung der grundsätzlichen Möglichkeit von hybriden Sitzungen (unter engen Voraussetzungen) für unausweichlich hält.