27. Januar 2026

Hände weg von den Teilzeitmöglichkeiten bei Lehrkräften

Der BLVN spricht sich entschieden dafür aus, die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit für Lehrkräfte ohne verpflichtenden Grund beizubehalten.

Diese Option ist eine soziale Errungenschaft, sinnvoll, erhaltenswert und entspricht der Realität schulischer Arbeitsbedingungen. Die derzeitige Diskussion über angeblich „grundlose“ Teilzeit stellt eine Phantomdebatte dar, die nicht dazu beiträgt, die Unterrichtsversorgung an Schulen zu verbessern. Eine grundlose Teilzeit existiert faktisch nicht. Ein Blick in die Statistiken des Niedersächsischen Kultusministeriums für das Schuljahr 2024/25 zeigt deutlich, dass ein großer Teil der Lehrerinnen – 51,7 Prozent – in Teilzeit arbeitet, während die Quote bei männlichen Lehrkräften mit 18,8 Prozent deutlich niedriger liegt. Die Gründe hierfür liegen vor allem in der familiären Situation vieler Kolleginnen, die weiterhin den Großteil der Care-Arbeit übernehmen und daher auf flexible Arbeitszeitmodelle angewiesen sind.

Neben familiären Verpflichtungen spielt auch die hohe Arbeitsbelastung im Lehrberuf eine wesentliche Rolle. Gerade im fortgeschrittenen Berufsleben erleben viele Lehrkräfte die Anforderungen als zunehmend belastend, sodass Teilzeit eine wichtige Möglichkeit darstellt, die eigene Gesundheit zu erhalten und gleichzeitig qualitativ anspruchsvollen Unterricht zu gewährleisten. Aus Sicht des BLVN ist die Teilzeitarbeit daher ein wesentlicher Faktor, um die Attraktivität des Lehrberufs zu stärken. Statt neue Hürden zu errichten, sollten bestehende Barrieren abgebaut werden – insbesondere im Hinblick auf berufliche Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Systems. Teilzeit darf weder die Karrierechancen beeinträchtigen noch zu strukturellen Nachteilen führen.

Darüber hinaus sieht der BLVN in der Altersteilzeit ein wirksames Instrument, Lehrkräften einen gesunden Übergang in Pension oder Rente zu ermöglichen. Gerade vor dem Hintergrund der hohen Belastung und des bestehenden Lehrkräftemangels ist es entscheidend, Modelle zu fördern, die eine langfristige Gesundheitsprävention unterstützen und gleichzeitig den Verbleib erfahrener Kolleginnen und Kollegen im Schuldienst erleichtern. Der BLVN plädiert daher klar dafür, die Teilzeitmöglichkeiten zu schützen und weiterzuentwickeln, statt sie einzuschränken.

Sven Höflich