Bundesverwaltungsgericht entscheidet:
„Freiwillige Mehrarbeit muss nicht vom Dienstherrn vergütet werden“
Mit Urteil vom 17. September hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klargestellt, dass freiwillig geleistete Mehrarbeit von Beschäftigten an Schulen vom Land Niedersachsen grundsätzlich nicht vergütet werden muss.
Nach Auffassung der Leipziger Richterinnen und Richter fehlt es in diesen Fällen an einer dienstlichen Anordnung der Mehrarbeit. Eine solche Anordnung sei jedoch zwingende Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch. In der Urteilsbegründung führte das Gericht zudem aus, dass Lehrkräfte und Schulleitungen Überlastungen gegenüber ihrem Dienstherrn anzeigen und gegebenenfalls Aufgaben zurückstellen müssen.
Dieses Urteil ist ein schwerer Schlag für die Lehrkräfte und Schulleitungen an den niedersächsischen Schulen. Es bestätigt die bisherige Haltung des Kultusministeriums, bei der Einführung neuer Aufgaben und Erlasse nicht zwingend zusätzliche Entlastungsmaßnahmen vorzusehen. Zusätzliche Belastungen werden somit weiterhin häufig nicht durch entsprechende Anrechnungsstunden oder andere Ressourcen ausgeglichen.
Der Landesvorstand des BLVN empfiehlt allen Beschäftigten, die dauerhaft erhebliche Mehrarbeit leisten, ihre Arbeitszeit konsequent zu dokumentieren. Nur auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Dokumentation kann in Gesprächen innerhalb der Schule oder mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) eine Umverteilung von Aufgaben oder eine Entlastung eingefordert werden.
Der BLVN unterstützt seine Mitglieder dabei mit einer Arbeitszeiterfassungs-App sowie durch juristische Beratung in konkreten Überlastungssituationen.
Darüber hinaus fordert der BLVN das Niedersächsische Kultusministerium weiterhin auf, Schulentwicklung nur dann voranzutreiben, wenn hierfür die notwendigen personellen und zeitlichen Ressourcen bereitgestellt werden. Erlasse ohne zusätzliche Anrechnungsstunden oder ohne eine klare Benennung von Aufgaben, die im Gegenzug entfallen können, führen zwangsläufig zu einer weiteren Belastung der Beschäftigten und verschärfen die ohnehin angespannte Situation an den Schulen.