Der Landeselternrat und der Landesschülerrat Niedersachsen fordern die Einrichtung unabhängiger Meldestellen, an die Eltern- und Schülervertretungen Fälle von verbalen Grenzüberschreitungen, psychischer Gewalt, körperlichen Übergriffen sowie sexuellem Missbrauch durch Beschäftigte an Schulen melden können.
Begründet wird diese Forderung mit der Auffassung, dass die bestehenden innerschulischen Unterstützungs- und Meldewege aufgrund hierarchischer Abhängigkeitsverhältnisse innerhalb der Schule nicht immer geeignet seien, Fehlverhalten von Beschäftigten vollständig aufzuklären.
Ziel der vorgeschlagenen Meldestellen soll es sein, Meldungen von Fehlverhalten niedrigschwellig, altersgerecht und vertraulich entgegenzunehmen.
Der BLVN lehnt diese Forderung ab.
Begründung
Die Annahme, dass die bestehenden innerschulischen Melde- und Unterstützungsstrukturen aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen grundsätzlich nicht in der Lage seien, Fehlverhalten oder Straftaten von Beschäftigten gegenüber Schülerinnen und Schülern ausreichend aufzuklären, erscheint fragwürdig. Für diese pauschale Einschätzung werden keine belastbaren Nachweise oder Erkenntnisse vorgelegt.
Darüber hinaus bleibt in der Stellungnahme des Landeselternrates und des Landesschülerrates eine wesentliche Ebene der bestehenden Aufsichts- und Beschwerdestrukturen unberücksichtigt: die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB).
Sollte es an einer Schule tatsächlich vorkommen, dass Anliegen von Schülerinnen und Schülern oder Eltern durch die Schulleitung nicht angemessen behandelt werden oder der Verdacht besteht, dass Missstände oder Straftaten nicht aufgeklärt beziehungsweise vertuscht werden, steht unmittelbar das jeweils zuständige RLSB als übergeordnete Instanz zur Verfügung. Die zuständigen Dezernate können entsprechende Sachverhalte prüfen und erforderliche Maßnahmen einleiten. Damit existiert bereits eine unabhängige und außerschulische Ebene zur Bearbeitung solcher Vorwürfe.
Zudem sind die Eltern- und Schülervertretungen selbst Bestandteil der Schutz- und Beteiligungsstrukturen an Schulen. Wenn unterstellt wird, dass die bestehenden Strukturen insgesamt versagen, wären auch diese Gremien zumindest teilweise von diesem Versagen betroffen. Die Einrichtung einer zusätzlichen unabhängigen Meldestelle würde dieses grundlegende Problem daher nicht automatisch lösen.
Klare Haltung gegen jede Form von Gewalt
Der Landesvorstand des BLVN verurteilt jede Form verbaler Grenzüberschreitung, psychischer oder digitaler Gewalt, körperlicher Übergriffe sowie sexuellen Missbrauchs in Schule ausdrücklich und ohne Einschränkung. Für derartiges Fehlverhalten gibt es keine Grauzonen. Jeder Verdachtsfall muss ernst genommen, benannt und konsequent aufgeklärt werden.
Zum Schutz aller Beteiligten bestehen bereits umfangreiche Schutz- und Unterstützungsstrukturen für Schülerinnen und Schüler, Beschäftigte, Eltern, Mitglieder von Prüfungsausschüssen sowie unterstützende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden.
Aus Sicht des BLVN besteht daher nicht vorrangig ein Defizit an Meldestellen, sondern vielmehr ein Informationsdefizit über die bereits vorhandenen Beschwerde-, Unterstützungs- und Schutzmöglichkeiten. Diese Strukturen sollten durch das Niedersächsische Kultusministerium im Rahmen des geplanten Gewaltpräventionserlasses verständlicher, transparenter und für alle Beteiligten leichter zugänglich dargestellt werden.
Der BLVN spricht sich daher gegen die Einrichtung zusätzlicher unabhängiger Meldestellen aus und plädiert stattdessen für die Stärkung sowie die bessere Bekanntmachung der bereits bestehenden Schutz- und Beschwerdestrukturen.